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Bei einer Anfrage erhalten Sie auf Ihre Frage eine Antwort. Eine weitere Bearbeitung findet nicht statt. Damit können Sie sich Informationen einholen wie ein bestimmtes Verhalten oder ein geplantes Verhalten einzuschätzen ist. Bei einem Hinweis hingegen wird es die gebotenen Nachprüfungen oder weiterführende Maßnahmen geben.
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Hier können Sie Ihre Einschätzung des von Ihnen geschilderten Vorgangs aus einem Themen-Katalog auswählen.
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Wenn Sie ein persönliches Treffen wünschen, lassen Sie automatisch Rückfragen zu, sodass Uhrzeit und Ort des Treffens mit Ihnen abgestimmt werden können. Wenn Sie wünschen, können Sie auch Ihre Telefonnummer oder E-Mail-Adresse für den direkten Kontakt eingeben.
Rückfragen zulassen
Rückfragen zulassen
Wenn Sie eine Rückfrage zu einem Hinweis zulassen wollen, teilt Ihnen das Hinweisgebersystem einen Benutzer-Token zu. Zusammen mit einem von Ihnen festzulegenden Passwort können Sie sich anonym im Hinweisgebersystem eventuelle Rückfragen abholen und - wenn Sie wollen - anonym beantworten. Bitte beachten Sie, dass nur in der Kombination von Benutzer Token und Ihrem Passwort ein Zugang zur Rückfrage möglich ist. Wenn Sie diese Daten verlieren, kann aus Sicherheitsgründen niemand - wirklich niemand - Ihnen diese Zugangsdaten erneut beschaffen. Sie können natürlich in einem solchen Fall einen erneuten Hinweis unter Bezug auf den vorausgegangenen Vorgang eröffnen.
Antwort erwartet bis
Antwort erwartet bis
Dieses Eingabefeld erscheint nur im Fall einer Anfrage, dem Wunsch eines Persönlichen Treffens oder wenn Sie bei einem Hinweis eine Rückfrage zulassen. Mit dieser Datumsangabe, können Sie dem Fallbearbeiter ein Indiz geben, wann Sie etwa reagieren können. Bitte bedenken Sie, dass der Vorgang Zeit zur Bearbeitung brauchen wird. Reaktionszeiten unterhalb einer Woche dürften nur in Ausnahmefällen möglich sein.
Passwort
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Das Passwort muss mindestens 12 Zeichen umfassen, darunter mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten.
Ich möchte meinen Namen angeben
Wenn Sie möchten, können Sie auch Ihren Namen angeben. In diesem Fall verzichten Sie dadurch auf Ihre Anonymität.
Was? (Sachverhalt)
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Was? (Sachverhalt)
Hier können Sie Ihren Text schreiben. Die Länge des Textes ist begrenzt, daher ist es zu empfehlen, sich auf eine knappe Darstellung des Vorgangs zu beschränken. Der Text wird mit einem besonderen Verschlüsselungsverfahren gesichert. Dadurch ist gewährleistet, dass kein mit der Systemverwaltung betrauter Mitarbeiter Inhalte lesen kann. Lediglich der Fallbetreuer oder Ombudsmann verfügt über einen Entschlüsselungsmechanismus. So ist nicht nur der Missbrauch der Information ausgeschlossen sondern auch Ihre Anonymität gewahrt, es sei denn, Sie würden in Ihrem Text Ihre Identität offenbaren.
Wann und wo hat sich dies ereignet? (Zeitpunkt/ Dauer, sowie Stadt/ Standort)
Wer ist davon betroffen? (Abteilung, Gesellschaft, beteiligte Personen)
Kann der beobachtete Sachverhalt durch andere objektive Umstände belegt werden?
Dateien anhängen
Dateien anhängen
Sie können dem Hinweis Unterlagen in Form von Bildern oder pdf Dateien mitsenden. Bitte beachten Sie, dass die Dateigröße auf 8MB begrenzt ist. Sofern Sie Ihre Anonymität gewahrt haben möchten, sollten Sie vor dem Versand von Dateien prüfen, dass darin keine Hinweise auf Ihre Person enthalten sind.
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